Fr. Nov 22nd, 2024

Studium finanzierenFinanzierungsmöglichkeiten für Privatschulen, private Hochschulen und private Fernhochschulen

Immer mehr Menschen stehen nach Beendigung der Schule, des Abiturs oder einer Ausbildung ohne Übernahme, vor der Frage, – was nun? Der Großteil hat sich bereits für einen weiteren Schulweg entschieden, weiß aber nicht wie er es angehen soll. Viele sind mit der Fülle an Informationen überfordert, werden von Angeboten erschlagen oder suchen verzweifelt nach ihnen zustehende, finanzielle Unterstützungen.

Privat ja – aber welcher Bildungsweg ist der Richtige?

Privatschule:

Eine Privatschule befindet sich in den Händen eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers. Potenzielle Träger einer Privatschule können zum Beispiel Kirchen oder Vereine sein. Privatschulen finanzieren sich zum Großteil aus dem Schulgeld der Eltern, beziehungsweise Schüler und Einnahmen aus beispielsweise Spenden. Die monatlichen Schulkosten einer Privatschule liegen zwischen 300 € bis 500 €.

Hochschule:

Die private Hochschule zeichnet sich insbesondere durch eine individuelle Betreuung der Schüler, in Form kleiner Lerngruppen aus. So stehen Studenten immer in engem Kontakt zu ihrem Dozenten. Patenprogramme, Praktika sowie die Einladungen von Gastdozenten bieten Studierenden die Möglichkeit, in direktem Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern zu treten. Zudem ist die Private Hochschule bekannt für eine gute, straffe Organisation und eine moderne Ausstattung. Auch wenn Sie sich bereits in einer Anstellung befinden und sich dennoch weiterbilden möchten, kann Ihnen die Hochschule berufsbegleitende Studiengänge bieten. Im Durchschnitt kostet ein Studium einer solchen Hochschule monatlich etwa 520 €, reine Studiengebühren.

Private Fernhochschule:

Die Kosten für ein Fernstudium an einer privaten Fernhochschule können ebenfalls nicht konkret benannt werden, da sie je nach Studienanbieter und Studiengang variieren. Während des Studiums können zudem noch weitere, nicht kalkulierbare Kosten, wie Prüfungs- oder Lehrbüchergebühren hinzukommen.

Finanzielle Unterstützungen

Für alle drei Bildungswege gibt es eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten und staatliche Förderungen, für die sich jeder Schüler individuell entscheiden sollte.

Staatliche Förderungen

Die bekannteste Variante staatlicher Förderungen ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die aus zwei Teilen besteht. Die eine Hälfte besteht aus einem zinslosen Kredit, den der Studierende nach Beendigung des Studiums und Eintritt ins Berufsleben zurückzahlen muss. Die andere Hälfte ist eine Art staatlicher Zuschuss. Abhängig vom Einkommen der Eltern des Schülers, kann die Fördersumme des BAföG bis maximal 670 € betragen.  Voraussetzung für die staatliche Förderung ist der Beginn eines Vollzeitstudiums.

Bei einer Bewerbung für ein Stipendium, zur Finanzierung des Studiums, spielen die Anforderungen der Stiftungen eine große Rolle. Gute Schulleistungen und ein ansprechendes Motivationsschreiben sind hierbei eine Voraussetzung.

Studien- und Bildungskredite

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung sind Studien- und Bildungskredite. Ein Studienkredit ist an keinerlei Sicherheiten gebunden. Er wird in monatlichen Teilsummen ausgezahlt. Die monatliche Höchstrate eines Studienkredites beträgt 650 €, für maximal 5 Jahre. Nach Abschluss des Studiums muss die Gesamtsumme, inklusive Zinsen, zurückerstattet werden. Im Gegensatz zum Studienkredit ist der Bildungskredit eine Art monatlicher Zuschuss, durch den studienbegleitende Praktika oder Auslandsaufenthalte finanziert werden können. Der monatliche Zuschuss kann bis zu 300 € betragen. Den passenden Kredit können Sie auf http://www.guenstigerkreditvergleich.com finden.

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Fernhochschulen

Neben der Eigenfinanzierung des Studiums, studieren neben dem Beruf, hätten Sie eventuell die Möglichkeit der Finanzierung durch Ihren Arbeitgeber. Es könnte ebenfalls im Sinne Ihres Chefs sein, dass Sie sich in Ihrem Berufszweig weiterentwickeln.

Für Arbeitslose, Rentner, Auszubildende, Schwerbehinderte und Studenten bieten einige Anbieter auch Ermäßigungen in Form der Übernahme von Studiengebühren, Reisekosten oder Arbeitsmittel an.

Zwei weitere Optionen sind die Beantragung einer Bildungsprämie oder eines Bildungsgutscheins. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil enthält einen Prämiengutschein von maximal 500 €, ausgestellt für Lehrgänge, Prüfungen, Zertifikate und Fortbildungen. Der zweite Teil ist die Entnahme eines Betrages vom jeweiligen Ansparguthaben. Der Bildungsgutschein ist eine Maßnahme der Arbeitsämter, mit dessen Hilfe insbesondere Arbeitslose eine Perspektive der Weiterbildung oder auch Umschulung bekommen sollen. Die Entscheidung über die Ausstellung eines solchen Gutscheines ist eine Kann-Bestimmung, die von den jeweiligen Sachbearbeitern individuell und an einige Voraussetzungen geknüpft, entschieden werden kann. So ist der Gutschein an die Möglichkeit einer beruflichen Wiedereingliederung des Arbeitslosen gebunden und setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufserfahrung voraus.

Egal ob Privatschule oder doch das Fernstudium – „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, nämlich keine Bildung.“ (Zitat von John F. Kennedy)

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Christian