Seit 1996 wird an Personen ohne einen festen Wohnsitz in den USA, die an einer öffentlichen Schule oder Universität studieren möchten, oder Sprachkurse besuchen möchten, kein Studentenvisum mehr vergeben. Diese Personen benötigen das F1-Visum. Das Visum kann für eine maximale Dauer von 12 Monaten beantragt werden. Das Gesetz gilt nur für öffentliche Schulen, die Kosten müssen von den Studierenden getragen werden. Somit ist hier zwischen einem Austauschjahr an einer Highschool oder Universität und dem selbstfinanzierten Aufenthalt zu unterscheiden. Der Aufenthalt ist daher nicht aus einem Austauschprogramm finanzierbar.
Die 5 Schritte zum F1-Visum
Zuerst muss das I-20 Formular von der gastgebenden Schule, Universität oder Sprachschule ausgestellt werden. Dieses Formular enthält unter anderem die Informationen zum Programmanfang und dem Ende des Programms, sowie den Hinweis auf die finanziellen Mittel, mit denen der Auslandsaufenthalt finanziert wird. Das Formular muss der Visum-Behörde im Original vorgelegt werden. Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, die als Begleitpersonen in die USA einreisen möchten, benötigen ebenfalls das I-20 Formular.
Im zweiten Schritt wird das DS-160 Formular ausgefüllt, die dafür notwendige SEVIS ID ist auf dem von der Lehranstalt erhaltenen Formular I-20 Formular ersichtlich.
Nun ist es an der Zeit die Visumgebühr MRV (Machine Readable Visa Fee) sowie die SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) Gebühr zu bezahlen. Die Nachweise über das Begleichen dieser Gebühren werden später für den Visum Antrag benötigt. Die MRV Gebühr ist über den Visa-Dienstleister CGI Stanley zu begleichen, auch hier ist die Überweisungsnummer für die Terminvereinbarung für das Visum und das Visum-Gespräch notwendig.
Als nächster Schritt wird ein Termin für das Visum-Gespräch vereinbart. Dies ist ebenfalls bei CGI Stanley online oder über eine Hotline möglich. Dafür sollte die Reisepass-Nummer, die CGI-Referenznummer sowie der zehnstellige Barcode, ersichtlich auf dem DS-160 Formular, bereitgehalten werden.
Informationen zur Vorbereitung auf den Termin
Für den Termin sind einige Dokumente verpflichtend mitzubringen. Ein gültiger Reisepass, das I-20 Formular im Original, die DS-160 Bestätigungsseite, der Zahlungsbeleg für den Visumantrag sowie für die Begleichung der SEVIS Gebühr, die Bestätigung der Terminvereinbarung sowie ein aktuelles Passfoto.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass weitere Dokumente angefordert werden. Es ist daher hilfreich, die Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise über die schulische und akademische Ausbildung, sowie Unterlagen, die nach Ablauf des Visums, auf eine Rückkehr in das Heimatland hinweisen, mitzubringen. Ausreichend finanzielle Mittel können anhand eines Kontoauszuges oder Sparbuchs nachgewiesen werden.
Nach Erhalt des Visums ist es möglich, maximal 30 Tage vor Programmbeginn in die USA einzureisen. Die Abreise muss spätestens 60 Tage nach Beendigung des Programms erfolgen, das in den Pass gestempelte Datum bei Einreise zeigt den letztmöglichen Ausreisetermin. Ist das Datum nicht angegeben, gibt der Vermerk d/s (duration of status) Aufschluss über das Ausreisedatum. Dieses ist mit dem Datum des Programmendes plus 60 Tage zu berechnen.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)