Mi. Okt 30th, 2024
Finanzielle Hilfe in der Ausbildung

Finanzielle Hilfe in der AusbildungAllgemeines

Die Ausbildungsförderung ist eine finanzielle Unterstützung durch Jobcenter und Agenturen für Arbeit für Personen, die sich in einer betrieblichen, schulischen oder akademischen Ausbildung befinden. Die Dauer und vor allem die Höhe der Unterstützung hängt immer von den verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungsarten ab, welche im Folgenden näher erläutert werden. Die gesetzliche Basis dafür bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG). Dort werden förderungsfähige Ausbildungsberufe definiert, persönliche Voraussetzungen geregelt und Leistungen festgesetzt. Des Weiteren wird geregelt, wie Einkommen oder Vermögen des Empfängers angerechnet werden müssen. Regelungen für Vorausleistungen und Übergangsleistungen sind ebenfalls im Gesetz enthalten. BAfÖG wird demnach als Sozialleistung eingestuft und soll vor allem die Chancengleichheit erhöhen. Förderungsarten sind Zuschüsse und zinslose Darlehen.

Ausbildungsförderung für Schüler

Diese Art Förderung betrifft Personen, die sich in einer schulischen Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen und ihren Abschluss machen. Die Schüler erhalten ein sogenanntes Schülerbafög. Das ist eine besondere Form des BAföG. Hier wird dem Schüler die finanzielle Unterstützung als voller Zuschuss gezahlt und er muss ihn später nicht zurückzahlen. Ein Antrag für Schülerbafög kann beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort beantragt und bezogen werden.

Ausbildungsförderung für Lehrlinge

Der Auszubildende wohnt während seiner Lehre in einer eigenen Wohnung, allerdings reicht sein monatliches Gehalt nicht aus, um den Lebensunterhalt mit allen dazugehörigen Kosten zu finanzieren. Dann kann er die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt vor Ort beantragen. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ebenfalls ein Zuschuss, der vom Staat gezahlt wird. Der Auszubildende muss diesen Betrag nicht zurückzahlen. An dieser Stelle im Leben sollte sich der Auszubildende Gedanken um sein erstes eigenen Girokonto machen, auf dem das Gehalt gebucht werden soll. Tipp: Banken bieten teils kostenlose Girokonten für Schüler und Auszubildende an. Des Weiteren sind auch gebührenfreie Kreditkarten bei bestimmten Instituten möglich.

Ausbildungsförderung für Studenten

Studenten -innen können vom Staat eine Unterstützung (Bafög) beantragen, wenn ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen. Sie kommen beispielsweise aus einer finanziell schwächeren Familie oder wohnen während des Studiums in einer eigenen Wohnung und sind verpflichtet, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten. So ist es mit finanzieller Unterstützung möglich, dass der Student alle Kosten abdecken kann.

Neben einem normalen Bafög können Studenten auch ein Auslandsbafög beantragen, wenn der Student z. B. für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität studieren möchte (Auslandssemester). Hierbei werden alle Kosten (Reisekosten, Versicherungskosten, Zuschlag für den Lebensunterhalt, Wohnungskosten) vom Amt übernommen. Das Bafög ist ein zinsloser Kredit und ein Teil davon wird nach dem abgeschlossenen Studium in Raten wieder zurückgezahlt.

Ausbildungsförderung bei beruflichem Aufstieg (Meisterbafög)

Das Meisterbafög oder Aufstiegsbafög dient zur Finanzierung einer beruflichen Fort- und Weiterbildung (z.B. Meister innerhalb der Firma). Hierbei übernimmt das Meisterbafög Kosten für Miete, Bekleidung, für den Lebensunterhalt und alle relevanten Kosten rund um die Prüfung. Dabei sind verschiedene Ausbildungen Voraussetzung, beispielsweise Handwerker oder Fachkräfte die bestimmte Fortbildungsabschlüsse absolvieren möchten. Dazu gehören unter anderem Industriemeister, Programmierer, Betriebswirte oder Controller (und weitere). Eine spezielle Regelung gibt es bei der Ausbildung zum Altenpfleger, diese ist nicht auf Basis eines Meister Bafög förderungsfähig. Erhält der Absolvent bereits eine Leistung besteht nur bedingt der Anspruch auf Förderung.

Ausbildungsförderung bei einem beruflichem Neustart

Die Ausbildung, die der Lehrling nach seinem Schulabschluss begonnen hat, entspricht mittlerweile nicht mehr seinen Wünschen und passt nicht mehr zu ihm. Hier kann der Auszubildende eine weitere Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Allerdings sollte mit dieser Entscheidung nicht zu lange gewartet werden, da es innerhalb einer Ausbildungsförderung eine Altersgrenze gibt.

Fazit

Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen die beruflich aufsteigen und neu starten möchten steht je nach  Situation finanzielle Hilfe vom Staat zur Verfügung. Die gesetzliche Grund dazu ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Christian