Wer mit einer Note nicht zufrieden ist oder das Nichtbestehen einer Prüfung nicht akzeptieren möchte, kann seine Prüfung anfechten. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Ergebnis für den Abschluss oder den weiteren Verlauf der Ausbildung wichtig ist. Doch wann ist eine Anfechtung sinnvoll, wie läuft sie ab und was muss man beachten?
Wann eine Prüfungsanfechtung sinnvoll ist
Eine Prüfung anfechten kann man, wenn ein Fehlverhalten bei der Durchführung, der Bewertung oder den Bedingungen des Leistungsnachweises nachweisbar ist. Gründe können neben der falschen Bewertung einer Note außerdem Verfahrensfehler sein:
- Nichtbeachten der Vorgaben der Prüfungsordnung
- Unpassender Prüfungsstoff
- Unverständliche Aufgabenstellung
- Störung der Prüfungssituation, etwa durch Baulärm
- Gesundheitliche Einschränkungen während der Bearbeitung
So läuft die Anfechtung ab
Wenn die schlechte Nachricht kommt und man die Prüfung nicht oder nicht zufriedenstellend bestanden hat, ist die Klausureinsicht ein erster wichtiger Schritt. Dort kann man feststellen, ob Fehler bei der Bewertung gemacht wurden. Bringt ein Gespräch mit dem Prüfer nichts, kann man die Note anfechten. Dabei sollte man auf die Unterstützung fachkundiger Anwälte zurückzugreifen. Diese sind mit dem aktuellen Prüfungsrecht vertraut, widersprechen der Note und können eine Klage beim Verwaltungsgericht einlegen, wenn der Widerspruch im ersten Versuch abgelehnt wird. In Kooperation mit einem Experten sollte man sich im Vorfeld natürlich überlegen, welche Ziele man verfolgt. Soll die Note verbessert werden? Das ist vor allem sinnvoll, wenn nachweislich eine fehlerhafte Beurteilung vorliegt. Oder möchte man die gesamte Prüfung wiederholen? Das ist beispielsweise möglich, wenn Verfahrensfehler vorliegen oder bestimmte Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Das sind die Bedingungen für eine erfolgreiche Anfechtung
Die Möglichkeit der Anfechtung gibt es bei allen Leistungsnachweisen, insbesondere aber bei denen, die vom Staat abgenommen werden:
- Abschlussprüfungen an (Fach-)Hochschulen
- Staatsexamina (z.B.: Jura, Medizin, Lehramt)
- Promotionen
- Habilitationen
- Gesellen- oder Meisterprüfungen
- Steuerberaterprüfungen
- Staatliche Abschlussprüfungen im sozialen Bereich
- Kaufmännische Abschlussprüfungen
- Leistungsnachweise, die für die Zulassung zu einer Abschlussarbeit nötig sind
Ist man mit dem Ausgang einer Prüfung unzufrieden, sollte man schnell handeln. Es gilt eine Frist von vier Wochen. Legt man nicht innerhalb eines Monats Widerspruch ein, ist dieser zwecklos. Übrigens besteht die Möglichkeit zur Anfechtung nicht nur beim letzten Prüfungsversuch. Fühlt man sich ungerecht behandelt, kann man auch gegen die Note des Erstversuchs klagen. Es ist aber durchaus sinnvoll, sich dennoch auf die Wiederholung vorzubereiten. Damit geht man auf Nummer sicher, sollte der Widerspruch keinen Erfolg bringen.
Fazit – lohnt es sich?
Die Entscheidung, ob man eine Prüfung anfechten möchte oder nicht, sollte man nicht leichtfertig treffen. Denn es fallen gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Kosten an. Zusätzlich können Gebühren fürs Gericht oder den Fall erhoben werden, dass die Klage abgewiesen wird. Vielmehr ist es essentiell, sich vorab umfassend zu informieren und die Situation mit einem erfahrenen Anwalt für Prüfungsrecht zu besprechen. Dieser kann den Einzelfall bewerten und abschätzen, ob die Anfechtung erfolgversprechend ist. Ist der berufliche Werdegang in Gefahr, lohnt sich der Versuch auf jeden Fall. Tendenziell ist es leichter, einer Note zu widersprechen, wenn Verfahrensfehler aufgetreten sind. Diese sind auch nach einer gewissen Zeit noch urkundlich nachvollziehbar. Schwieriger ist es, eine fehlerhafte Beurteilung ändern zu lassen. Denn hier spielen oft subjektive Meinungen eine große Rolle.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)